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Wirecard – Keine Haftung der BaFin für angeblich fehlerhafte Aufsicht

Wirecard – Keine Haftung der BaFin für angeblich fehlerhafte Aufsicht

Wirecard -Aktionäre, die auf einen Schadenersatz der Finanzaufsichtsbehörde Bafin gehofft hatten, müssen leider enttäuscht werden. Ein Ehepaar hatte gegen die Bafin geklagt und einen Schadenersatz in Höhe von ca. 65.000 Euro gefordert, nachdem die erworbenen Wirecard-Aktien nichts mehr wert waren, als die Wirecard AG zusammenbrach.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10.01.2024 (AZ III ZR 57/23) die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt, wonach eine Amtshaftung der Bafin abgelehnt wurde. Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle von Wirecard zwischen April 2015 und Juni 2020 seien weder nach dem Wertpapierhandelsgesetz noch nach der Transparenz-Richtlinie oder der Marktmissbrauchsverordnung zu beanstanden gewesen und waren jedenfalls vertretbar.

Der BGH verweist auf seine frühere Rechtsprechung, dass staatliche Handlungen, bei denen ein Beurteilungsspielraum besteht, im Amtshaftungsprozess nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit zu prüfen sind.