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Neues Leitentscheidungsverfahren am BGH beschlossen

Neues Leitentscheidungsverfahren am BGH beschlossen

Der deutsche Gesetzgeber hat ein „Leading -Case“- Verfahren eingeführt. Der BGH kann sich bei einem Massenklagenphänomen (wie beispielsweise Dieselgate), ein Verfahren raussuchen und unabhängig von dem konkreten Schicksal des herausgepickten Verfahrens Leitlinien für die Instanzgerichte vorgeben, die dann in der Praxis verbindlich werden

Die Instanzrichter müssen dann nicht den Instanzenweg abwarten, bis sie Sicherheit haben. Bislang liegt es immer im Ermessen der Parteien, entweder die Anträge zurückzunehmen oder sich zu vergleichen, um eben eine BGH-Entscheidung zu vermeiden.

Gleichzeitig wurde auch die Einführung von sogenannten Commercial Courts bei den deutschen Gerichten beschlossen. Damit sind besondere Handelskammern gemeint, die auch auf Englisch verhandeln können. Ob damit der Schiedsgerichtsbarkeit tatsächlich Konkurrenz gemacht werden kann, bleibt abzuwarten.