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Kassationsgerichtshof über Vorvertrag und Identifizierung der zu verkaufenden Immobilie

Immobilienrecht

Kassationsgerichtshof über Vorvertrag und Identifizierung der zu verkaufenden Immobilie

Mit Beschluss Nr. 5536 von 2024 hat der Kassationsgerichtshof entschieden, dass für die Gültigkeit des Vorvertrages die Katasterdaten der zu verkaufenden Immobilie nicht unbedingt angegeben werden müssen.

Insbesondere hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass bei Vorverträgen über den Kauf und Verkauf von Immobilien eine äußerst detaillierte und vollständige Beschreibung aller Elemente der Immobilie, die Gegenstand des künftigen Vertrags sein wird, nicht erforderlich ist. Es reicht vielmehr aus, dass sich die Parteien auf die wesentlichen Kriterien zur Identifizierung der Immobilie einigen und somit der Verkaufsgegenstand anhand bestimmter Identifikationskriterien bestimmbar ist.