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IMU und besetztes Haus

Immobilienrecht

IMU und besetztes Haus

Alle Hauskäufer in Italien sind mit der Verpflichtung zur Zahlung der IMU vertraut. Zum Leidwesen des Eigentümers einer Immobilie in Italien kann es jedoch vorkommen, dass das Haus rechtswidrig besetzt wird.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verfassungsgerichts, Nr. 60 vom 18. April 2024, legt eine wichtige Ausnahme für die Zahlung der IMU (Gemeindesteuer auf Immobilien) fest.

Nach dem Urteil der Richter müssen Eigentümer von besetzten Immobilien keine IMU zahlen, wenn sie die Besetzung rechtzeitig in einem Strafverfahren angezeigt haben.