Zum Hauptinhalt springen

GmbH-Recht: Wirksamkeit des Gesellschaftersauschlusses

Gesellschaftsrecht

GmbH-Recht: Wirksamkeit des Gesellschaftersauschlusses

Der BGH hat mit Urteil vom 11.07.2023 (AZ II ZR 116/21) entschieden, dass der wegen eines wichtigen Grunds erfolgte Ausschluss eines Gesellschafters bereits mit Rechtskraft des Urteils wirksam wird. Bislang hatte der BGH die Wirksamkeit des Ausschlusses von der tatsächlichen Zahlung der Abfindung abhängig gemacht. Dieser Paradigmenwechsel soll nun für mehr Sicherheit über den Zeitpunkt des Ausschlusses sorgen.

In dem zugrunde gelegenen Fall hatte ein Gesellschafter mangels ausdrücklicher Regelung in der Satzung beantragt, seinen Geschäftspartner aus der Gesellschaft auszuschließen und dessen Geschäftsanteil gegen Zahlung einer Abfindung einzuziehen.

Der BGH gab ihm Recht und gab die bisher vertretene Auffassung auf, wonach die Ausschließung eines Gesellschafters an die Zahlung der Abfindung innerhalb einer angemessenen Frist geknüpft war. Nach der aufgegebenen Abfindungslösung bestand nach Rechtskraft des Urteils eine unsichere Rechtslage mit der Gefahr, dass der ausscheidende Gesellschafter in dieser Übergangszeit seine verbliebenen Gesellschafterrechte zur Verzögerung oder Vereitelung der Urteilswirkung einsetzen würde.

Darüber hinaus klärten die Karlsruher Richter die umstrittene Frage der Ausschlussklagebefugnis bei einer Zwei-Personen-GmbH. Dem Urteil zufolge kann der Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH unter den Voraussetzungen der actio pro socio eine Ausschlussklage gegen den anderen Gesellschafter erheben. Die Gesellschafter sollen vor Beeinträchtigungen durch eine unrechtmäßige Einflussnahme auf die Geschäftsführung bei der Verfolgung von aus der gesellschafterlichen Treuepflicht erwachsenden Ansprüchen geschützt werden.