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Geldwäschebekämpfung in Italien: Meldepflicht an das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister)

Geldwäschebekämpfung in Italien: Meldepflicht an das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister)

Das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) ist nun auch in Italien voll funktionsfähig.

Bis zum 11. Dezember 2023 müssen alle Kapitalgesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten elektronisch an das neue, bei den Handelskammern eingerichtete Register melden. Diese Verpflichtung muss direkt von den Geschäftsführern mit einem digital unterzeichneten Antrag erfüllt werden und kann nicht von Fachleuten durchgeführt werden, die jedoch die notwendige Beratung und Unterstützung anbieten können.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Martin Cordella m.cordella@dolce.de.