Kein „Perdono“ für Tiziano Ferro
By DR. RODOLFO DOLCE | 26.01.2021
Der Mandantenbrief
berichtete wiederholt über den „Scudo fiscale“, den Schutzschirm vor
steuerlichen Nachstellungen, der sich dann aufspannt, wenn ein italienischer
Steuerpflichtiger sein Vermögen aus dem Ausland wieder nach Italien einführt
bzw. angibt. Diesen Weg der straflosen Selbstanzeige beschritt auch Tiziano
Ferro, eine der populärsten italienischen Schlagersänger („Perdono“ war auch in
Deutschland ein großer Erfolg). Leider vergeblich, da er erst dann reumütig
wurde, als er schon von Ermittlungen der Steuerbehörde gegen ihn erfuhr
(Kassationshof vom 8.10.2020, 21697/20). Jetzt wird es für den Sänger teuer; er
muss sämtliche Sanktionen für sein in Großbritannien angehäuftes Vermögen
tragen und Steuern nachzahlen.