Italien: Aufstand der Referendare
Italien kennt nicht die Ausbildung zum
Einheitsjuristen; wer erfolgreich das Universitätsexamen in Rechtswissenschaft
bestanden hat, muss nach einem mehrjährigen Praktikum bei einem Rechtsanwalt
das sogenannte Rechtsanwaltsexamen bestehen. Coronabedingt haben sich im Jahr
2020 Besonderheiten beim mündlichen Abschlussexamen ergeben; die Kandidaten
mussten zunächst acht Monate auf das Ergebnis ihrer in Dezember 2019
geschriebenen Klausuren warten und nur 35 % der Kandidaten haben das
schriftliche Examen bestanden. Die Prüfungsausschüsse haben sich nur online
getroffen, Begründungen wurden – wie in Italien allerdings üblich – nicht
geliefert.
Der Verband der Anwaltspraktikanten Aipavv hat den
prekären Umstand dem Präsidenten der Republik angezeigt. Es wird unter anderem
vermutet, dass die Rechtsanwälte in den Prüfungsausschüssen allein schon, um
sich zukünftige Konkurrenz vom Hals zu halten, im Zweifel durchfallen lassen. Honi
soit qui mal y pense.