Sehr geehrte Damen und Herren,
über Ihr Interesse an unserer Homepage freuen wir uns. Sie können unsere Tätigkeitsfelder und unsere Anwälte kennenlernen. Wir beschreiben Ihnen unsere Standorte und haben unseren letzten zweisprachigen Mandantenbrief im Netz.
Wir listen unsere Publikationen auf und bieten einige Hilfsmittel für den internationalen Rechtsverkehr (zweisprachige Rechtsquellen, nützliche Links). Wir freuen uns auch auf den Besuch von Referendaren und Praktikanten und beantworten gerne Ihre Mail.
Mit herzlichem Gruß
Dr. Rodolfo Dolce
Rechtsanwalt / Avvocato
DOLCE • LAUDA bieten ihren Mandanten Beratungsleistungen im wesentlichen auf folgenden Gebieten:
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Jedes Mitgliedsland der EU hat eigene Gesellschaftsformen, die dem Recht ihres Heimatlandes unterliegen, aber überall in der EU tätig werden dürfen. Für jedes Unternehmen kann aus dem großen Angebot die passende Gesellschaft für das internationale Geschäft gefunden werden.
In diesem Bereich sind die Rechtsanwälte Rodolfo Dolce und Martin Cordella tätig, beide Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht, RA Dolce zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ob die legge 231 in Italien oder die Insolvenzantragspflicht in Deutschland – jedes Land hat eigene Haftungsfallen. Aus langjähriger Erfahrung, die aus der Übernahme einer großen Anzahl von Mandaten als Berater aber auch als temporäre Organmitglieder herrührt, können wir Sie vor grenzüberschreitenden Risiken schützen.
In diesem Bereich sind die Rechtsanwälte Rodolfo Dolce und Martin Cordella tätig, beide Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht, RA Dolce zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grenzüberschreitende Handelsgeschäfte kennen eigene Regeln. Vor dem Schritt über die Grenze stellen sich dem Unternehmer Fragen wie: Sind meine allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Verhältnis zum ausländischen Vertragspartner gültig? Was muss ich beachten, wenn ich eine Bestellung abgeben oder einen Auftrag bestätigen will? Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Vertrag zurücktreten? Wie lange hafte ich für Sachmängel, und hafte ich auch ohne Verschulden? Unterbricht eine Mahnung die Verjährung? Was kann ich tun, um meine Ansprüche durchzusetzen, und wo? Wie kann ich meine Interessen schützen, wenn mein Geschäftspartner Insolvenz anmeldet?
Unter Berücksichtigung der internationalen Ausrichtung ihrer Handelsgeschäfte beraten wir unsere Mandanten umfassend bei der Gestaltung ihrer Verträge oder Geschäftsbedingungen, begleiten sie bei der Vertragsdurchführung und setzen ihre Interessen außergerichtlich und (schieds-)gerichtlich durch.
In diesem Bereich sind Frau Rechtsanwältin Caroline Havemann und Avv. Herr Carlo Malossi für Sie tätig.
Wir unterstützen Unternehmen und Vertriebspartner bei der Auswahl der Vertriebsformen und der Gestaltung der Vertriebsverträge, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des italienischen und des deutschen Rechts sowie der in Italien und Deutschland bestehenden Bräuche.
Wir beraten Sie zur Gestaltung von Handelsvertreter-, Makler-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen, sowie zu den sich aus der Durchführung und aus der Beendigung derartiger Vertriebsverhältnisse ergebenden Rechtsfragen. Typische Fragestellungen betreffen die Kündigung aus wichtigem Grund, die Wirksamkeit von Kundenschutzklauseln oder Wettbewerbsverbote sowie das Bestehen etwaiger Ausgleichsansprüche.
Ferner unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung, ggf. auch grenzüberschreitend, Ihrer Ansprüche. Aufgrund der anwaltlichen Zulassung in Italien und in Deutschland kann die individuelle Durchsetzungsstrategie auf die besonderen Interessen der Mandanten ausgelegt, die einheitliche Mandatsbetreuung, unabhängig vom Ort der gerichtlichen Auseinandersetzung, gewährleistet werden, auch wenn diese Tätigkeit grenzüberschreitend ist.
In diesem Bereich ist Herr Martin Cordella tätig, Rechtsanwalt und Avvocato, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.
Hat man Ihre Marke benutzt, Ihren Namen oder Ihre Marke als Domain eingetragen, benutzt jemand eine Abbildung von Ihnen oder Ihren Werken in sozialen Netzwerken, ohne Ihr Einverständnis einzuholen, wirbt ein Konkurrent für seine Produkte mit dem Zusatz original italienische Herkunft, ohne dass ein Italienbezug vorhanden ist?
Unser IP Team (Rechtsanwältinnen Thanh Lan Nguyen-Gatti, avv. Angela Bonacina und Rechtsanwalt Bruno Bauer) unterstützt Sie in diesen und andere Fragen sowohl in Deutschland als auch in Italien gerichtlich und außergerichtlich.
Hier ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Dangel mit jahrzehnter langer Erfahrung auf dem Gebiet und als Vertreter vieler namhafter Unternehmen Ihr Ansprechpartner.
Ausländische Investoren und Arbeitgeber wundern sich über das deutsche kollektive Arbeitsrecht und die sich daraus ergebenden weitgehenden Rechte des Betriebsrates; soll eine neue Software oder soll ein neues Bonussystem eingeführt werden, bestimmt die Arbeitnehmervertretung immer mit.
Ausländische Investoren und Arbeitgeber, die dagegen erstmals in Italien tätig sind, wundern sich über die vielen allgemein verbindlichen Kollektiverträge, welche die Arbeitsverhältnisse regeln, selbst für leitende Angestellte an der Spitze des Unternehmens.
Gänzliche Verwunderung stellt sich dann beiderseits bei einer arbeitgeberseitigen Beendigung/Kündigung des Arbeitsvertrages ein, wenn die Unterschiede in den beiden Rechtssystemen Bedeutung gelangen - dort klar geregelte gesetzliche und tarifliche Abfindungsansprüche verschiedener Art, deren Höhe beeindrucken, auf der anderen Seite zusätzliche Formalismen, die eine zeitliche Vorplanung erfordern und Risiken bedeuten.
Licht ins Dunkel bringen Avv. Doriana de Luca für das italienische Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Christian Hermann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, für das deutsche.
Unsere Rechtsanwälte sind mit Ausnahme des deutschen Bundesgerichtshofes bei allen Gerichten in Deutschland und in Italien zugelassen und verfügen über eine langjährige forensische Erfahrung, auch vor international besetzten Schiedsgerichten.
Die Verfahren für den Kauf und Verkauf von Immobilien in Italien und Deutschland sind nach wie vor sehr unterschiedlich: Während in Italien die Verwendung von Vorverträgen vor dem endgültigen Kaufvertrag, wie die Unterzeichnung von unwiderruflichen Kaufangeboten, "compromessi" bzw. Vorverträgen , die Regel darstellt, ist dies in Deutschland eher die Ausnahme.
In Italien sind die vor dem endgültigen Kaufvertrag abgeschlossenen Verträge, auch wenn sie nicht vor einem Notar unterzeichnet wurden, vollkommen gültig und zwischen den Parteien verbindlich. Sie begründen daher eine Reihe von Verpflichtungen, insbesondere für den Käufer, die unter anderem, aber nicht nur, zum Verlust der zu diesem Zeitpunkt allgemein vereinbarten Anzahlung führen können. Außerdem wird bereits durch diese Vorverträge die Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision begründet.
Die Eigentumsübertragung in Deutschland, die nur in notarieller Form erfolgen kann, ist nur mit der Eintragung im Grundbuch und nicht nur mit der Einwilligung der Parteien, wie in Italien, perfekt. Auch aus diesem Grund wird der Kaufpreis nicht wie in Italien bei Abschluss des Kaufvertrages vor dem Notar bezahlt, sondern nachdem der Notar alle Genehmigungen eingeholt und im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers beantragt hat.
Es ist daher wichtiger denn je, sich an einen Spezialisten der Branche zu wenden, auch um "teure" Fehler zu vermeiden, die den Traum von einem neuen Zuhause in einen echten Alptraum verwandeln können.
Wir bieten Rechtsberatung und Unterstützung in der italienischen und deutschen Immobilienbranche, Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Immobilien in der Phase der Verhandlungen und Finanzierungen, Bewertung von Mediationsverträgen, die mit Maklerbüros abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden sollen, Erstellung und Überprüfung von Vorverträgen sowie Immobilienkaufverträgen im gewerblichen und privaten Bereich.
In diesem Bereich ist Dr. Giovanni Gelardi für Sie tätig.
Je nach Fachgebiet können alle unsere italienischen Kollegen im italienischen Recht beraten.
In den letzten Jahrzehnten hat sich das Familienrecht rasant entwickelt und sich neuen Formen des Zusammenlebens geöffnet, von der Lebenspartnerschaft bis zur gleichgeschlechtlichen Ehe. Mit der wachsenden Zahl von gemischt-nationalen Ehen wächst auch die Bedeutung des internationalen Privatrechts und der EU-Verordnungen, von der Unterhaltsverordnung über ROM III bis zur Brüssel IIa VO. Das nationale Recht bleibt dennoch in vielen Fragen auf seine Staatsangehörigen anwendbar und ist insbesondere bei den internationalen Adoptionen zu berücksichtigen.
Viele Rechtsfragen lassen sich präventiv durch Eheverträge sowie Scheidungsvereinbarungen klären.
Avvocato und Rechtsanwältin Dott. Viviana Ramon kann eine langjährige Erfahrung im nationalen und internationalen Familienrecht aufweisen mit einer bewährten Praxis vor deutschen und italienischen Gerichten. Zu ihrem Arbeitsfeld gehört das Ehe- und Scheidungsrecht mit den Scheidungsfolgen, das Unterhaltsrecht, insbesondere die grenzüberschreitende Vollstreckung von Unterhaltstiteln und Kindergeld, internationale Adoptionen und die mit Kindesentführungen verbundenen Rechtsfragen.
Die internationale Erbnachfolge bedarf auch in steuerlicher Hinsicht vorbereitender und umzusetzender Maßnahmen.
Eine dreißigjährige Erfahrung, die vertiefte Kenntnis der italienischen und deutschen Rechtsordnungen, die Zusammenarbeit mit den Kollegen des Netzwerks Work Link for Law in den wichtigsten Staaten, ermöglichen uns, die Rechte von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten durchzusetzen. Von Testamentsgestaltung, Annahme- oder Ausschlagungserklärungen, Erwirkung eines europäischen Nachlasszeugnisses, Vermögensrecherche Prüfung von Pflichtteilsrechtsverletzungen, komplexen Erbauseinandersetzungen bis zum Verkauf der Erbschaftsgüter beraten und vertreten wir die Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in Deutschland und Italien, sowie bei den in Italien obligatorischen Mediationsverfahre; wir veranlassen die elektronische Erbschaftsanmeldungen an das italienische Finanzamt mit Berichtigung des Katasters, sowie die Anzeige und Erbschaftssteuererklärung an das deutsche Finanzamt.
In diesem Bereich ist RA und Avv. Dr. André Castelli für Sie tätig.
Das Haftungsrecht ist ein weites Feld, es umfasst Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen, die oft auch zu Personenschäden führen, bis zur Produkthaftung und jeder Art von Vertragsverletzung, die einen Schaden zur Folge hat.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Dangel, Partner und Mediator, sowie Avvocato und Rechtsanwältin Dott. Marilena Bacci sind ihre Ansprechpartner für alle Fragen des internationalen Privatrechts und des deutschen und/oder italienischen Rechts, die sich hierzu ergeben.
Der Versicherungsmarkt bietet mittlerweile eine sehr reichhaltige Produktpalette, bei der sich Rechtsfragen bei der Liquidation des in dem Versicherungsvertrag vorgesehenen Schadens und/oder des Drittschadens ergeben können.
Avvocato und Rechtsanwältin Dott. Marilena Bacci vertritt seit Jahren sowohl Versicherungsgesellschaften wie auch Geschädigte. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Beratung und Vertretung im Rahmen der verschiedenen Versicherungen, beispielsweise Transport- oder Warnkreditversicherungen; sie bietet hierzu außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung vor deutschen und italienischen Gerichten an.
In unserem digitalen Zeitalter, das von Onlinebestellungen und Fernabsatzverträgen gekennzeichnet ist, hat der internationale Warenverkehr (sowohl national wie grenzüberschreitend, in und außerhalb der EU) für den Handel eine immer größere Bedeutung. Konflikte entstehen nicht nur zwischen Frachtführer und Spediteuren, sondern oft auch zwischen Lieferanten und den Empfängern der Ware. Die Transportregeln sind unerlässlicher Bestandteil jeder Vertriebsvereinbarung und werden beispielsweise bei der Wahl der geeigneten INCOTERMS zum Vertragsgegenstand.
Viele Rechtsfragen ergeben sich auch aus dem öffentlichen Recht, bei Bußgeldverfahren und Sanktionen im Allgemeinen gegen Verstöße von nationalen Vorschriften, sei es Transport von Gefahrgütern, Überladungen, Verstoß gegen Ruhezeitvorschriften, etc.
Avvocato und Rechtsanwältin Dott. Marilena Bacci vertritt seit Jahren Transportunternehmen und bietet außergerichtliche Beratung, sowie Vertretung für jede sich auf dem Gebiet des Transportrechts ergeben Rechtsfrage, sowohl im Rahmen des internationalen Privatrechts wie im deutschen und/oder italienischen Recht, an.