Erfundene Mandanten
In dem großen NSU
Prozess, in dem das Landgericht München die Morde der Neonazi-Bande aufgeklärt hat,
wurde auch eine von einem Rechtsanwalt vertretene Nebenklägerin zugelassen, die
– wie sich später herausstellte – nie existiert hat. Der Rechtsanwalt, der
behauptete, die Mandantin immer nur über einen Mittelsmann kontaktiert zu
haben, erhielt vom Staat für seine Vertretung insgesamt 211.000 Euro.
Nachdem der Schwindel aufgeflogen ist, steht jetzt der Kollege selbst vor Gericht. Er soll einen Teil der Gebühren bereits zurückgezahlt haben. Ihm wird auch vorgeworfen, in dem großen „Love-Parade“- Prozess in Duisburg, der unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bei einer großen Musikveranstaltung, bei der viele junge Menschen gestorben sind, zum Inhalt hatte, ebenfalls ein Phantom vertreten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von 2 Jahren und ein zweijähriges Berufsverbot beantragt. Das Urteil lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Wir kommentieren ungern
Verfehlungen von Kollegen. Hier sind wir aber der Auffassung, dass sämtliche ethischen
Grenzen überschritten werden, wenn man jahrelang zu jedem Prozesstag neben
wirklichen Opfern sitzt, die ein unermessliches Leid erfahren haben, und eine falsche Betroffenheit heuchelt.