Einweghandschuhe und Klageschriften als Bemessungsgrundlage
Die italienische
Tageszeitung „Sole 24 Ore“ hat in ihrer Ausgabe vom 21.09.2020 über
Entscheidungen des italienischen Kassationshofes berichtet, die die
Zulässigkeit von Annahmen der Steuerbehörde, aus den Arbeitsmitteln auf das
reale Einkommen zu schließen, zum Inhalt hatten. So wurde der Verbrauch von
Einweghandschuhen bei Zahnärzten als Berechnungsgrundlage für ihr reales
Einkommen zugelassen (Kassationshof 14879/2008); bei Rechtsanwälten galt
hierfür die Zahl der Klageschriften. In dem vom Kassationshof entschiedenen
Fall hatte ein Rechtsanwalt in dem Bemessungsjahr über 200 Klagen eingereicht
und nur 25 Rechnungen ausgestellt (Kassationshof 740/2009). Das führte zur
Neuberechnung des Einkommens und zu einer erheblichen Steuernachzahlung.