Deutschland erschwert Mehrwertsteuer Rückerstattung – und wird vom EuGH verurteilt
By DR. RODOLFO DOLCE | 27.01.2021
Der EuGH hat in seiner
Entscheidung vom 18.11.2020 (C-371/19) die Bundesrepublik Deutschland dazu
verurteilt, die Anträge auf Erstattung von Mehrwertsteuer aus Unternehmen
anderer Mitgliedsstaaten sorgfältiger zu behandeln. Bislang haben die deutschen
Behörden die Erstattungsanträge schlicht abgelehnt, wenn die Belege nicht
vollständig dem Antrag angefügt waren. Die Kommission hatte die Bundesrepublik
zuvor vergeblich aufgefordert, statt sofort Ablehnungsbescheide zu erlassen,
bei den Antragstellern zuerst nachzufragen und die fehlenden Belege oder
Informationen nachzufordern. Die Behörden werden sich jetzt umstellen müssen.